STEUERTECHNISCHE ASPEKTE
Wenn Sie Ihr Feriendomizil vollständig oder teilweise im Rahmen eines Unternehmens zur Ferienvermietung durch eine Vermietungsagentur vermieten lassen, wird die Verwendung des Ferienhauses umsatzsteuertechnisch als unternehmerisch betrachtet, auch wenn Sie die Immobilie als Privatperson gekauft haben. Das hat zur Folge, dass Sie – je nach Nutzung - die beim Kaufpreis der Immobilie und des Inventars anfallende Umsatzsteuer ganz oder teilweise vom Finanzamt zurückfordern können.
Falls Sie mehr über die steuertechnischen Möglichkeiten erfahren möchten, können Sie einen persönlichen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Dazu wenden Sie sich bitte an einen unserer Immobilienmakler.